Bei der Ausübung unseres Berufes als freier Vermittler für Finanzierungen legen wir folgende Compliance Regeln zugrunde:
Allgemeines:
1. Die Tätigkeit als Vermittler für Finanzierungen erfolgt auf der Basis von gegenseitigem Vertrauen, Integrität, Glaubwürdigkeit beider Parteien und der Bindung an die Grundsätze eines ehrbaren Kaufmanns.
2. Kernbestand der Vermittlungstätigkeit ist die Beratung des Kunden, die sich an seinen aktuellen Bedürfnissen orientiert. Bei Maklern erfolgt dies regelmäßig aus der Breite des Marktes, sofern eine derartige Marktbreite im Einzelfall gegeben ist. Das berechtigte Interesse des Kunden hat immer Vorrang vor evtl. eigenen Vergütungsinteressen.
3. Die allgemeinen Compliance-Regeln finden Beachtung. Hierzu zählen insbesondere die Einhaltung der strafrechtlich relevanten Regelungen zu Bestechung und Bestechlichkeit (vgl. §299 StGB), der klare Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen Zuwendungen sowie Regeln zur Vermeidung von Kollisionen von privaten und geschäftlichen Interessen.
4. Beim Umgang mit persönlichen und vertraulichen Daten werden die gesetzlichen Vorschriften genau beachtet. Lesen Sie hierzu bitte unsere sehr ausführlichen Bestimmungen zum internen und externen Datenschutz. Selbstverständlich werden die datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Regeln eingehalten.
Dokumentation:
5. Die ordnungsgemäße Dokumentation der gesetzlich vorgeschriebenen Beratung erfolgt mit besonderer Sorgfalt. Es wird dabei beachtet und entsprechend informiert, daß der Gesetzgeber einen Verzicht auf Beratung und/oder Dokumentation nur als seltene Ausnehme vorgesehen hat. Sicherheitshalber weisen wir in diesem Zusammenhang auf Ihre Verpflichtung zur Mitwirkung hin.
Laufende Betreuung:
6. Zu den Grundlagen der Finanzierungsvermittlung gehört die Beratung und Betreuung des Finanzierungskunden auch nach Vertragsabschluss. Also während der Dauer des Vertragsverhältnisses, insbesondere im Falle von Zahlungsstromstörungen, beruflichen oder familiären Veränderungen etc.!
7. Bei einer Umstrukturierung oder Optimierung eines bereits bestehenden Vertrages wird stets das Kundeninteresse beachtet. Umstrukturierungen sollten auch die Ausnahme bleiben, da derartige Aktionen i.d.R. häufig mit Kosten und viel Arbeit verbunden sind und für alle Beteiligten eher unerwünscht sind. Der Kunde wird in jedem Fall über eventuelle Vor-/ und Nachteile schriftlich aufgeklärt. Dies wird zu Ihrer und unserer Sicherheit dokumentiert und protokolliert.
8. Eine stetige Weiter- und Fortbildung ist die Grundlage der geschäftlichen Tätigkeit als Finanzierungsmakler in einem Umfeld von sich ständig verändernden Rahmenbedingungen und gesetzlichen Regelungen.
9. Bei Vergütungsregelungen mit Banken, Bausparkassen etc. wird beachtet , dass unsere Unabhängigkeit als Ihr freier und eben deshalb unabhängiger Finanzberater stets gewährleistet bleibt.
Bei Meinungsverschiedenheiten:
10. Das bislang bewährte Ombudsmann-System der Versicherungswirtschaft gibt es nunmehr auch für den Bereich der Finanzanlagen und Banken. Dieses unabhängige und unbürokratische System zur Beilegung von Meinungsverschiedenheiten nicht nur mit den Produktanbietern, sondern auch für den unwahrscheinlichen Fall einer Auseinandersetzung mit unserem Hause, steht Ihnen jederzeit zur Verfügung. Wir erläutern dies Ihnen gerne näher, falls gewünscht. Bei Unstimmigkeiten unser Haus betreffend, bitten wir jedoch, zunächst unseren eigenen Compliance-Beauftragten anzusprechen, um eine schnelle und zufriedenstellende Lösung zu finden. Unseren Compliance-Beauftragten erreichen Sie unter : info@consultix-europe.de
Stand: 04.08.2022
Diese freiwillige Ergänzungsregelung erweitert die gesetzlichen Vorschriften wie Erstinformation, Datenschutzregelungen und Angaben gemäß Impressum. Diese und viele weitere finden Sie auch jeweils am Ende einer Seite im Footer-Bereich.